04.08.2021, zuletzt aktualisiert 05.11.2024
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In wiefern ist Ihre Gebühr für Überweisungen zulässig?

Normale (Standard-)Verträge

Die Verträge zwischen Ihnen und uns sehen ausschließlich die Zahlung per SEPA-Lastschrift als Zahlungsweise vor. Dies ist gemäß geltender Rechtslage und -sprechung die übliche Zahlungsweise, die wir Ihnen anbieten (müssen). Ein Recht auf weitere Zahlungsweisen sieht das europäische Recht derzeit nicht vor.

Sie sind daher verpflichtet, den Vertrag zwischen Ihnen und uns dadurch zu erfüllen, dass Sie alle Rechnungen mit der genannten Zahlungsweise begleichen.

Sondervereinbarungen

Sofern wir mit Ihnen eine Sondervereinbarung schließen, kann diese weitere Zahlungsweisen gegen Auflagen und/oder Gebühren enthalten. Der Schluss einer solchen Sondervereinbarung, selbst wenn er implizit erfolgt, ist nicht verpflichtend für uns und erfolgt auf freiwiliger Basis.

In diesem Fall ist eine Gebühr für eine Zahlungsweise, auch für Überweisungen, zulässig, da wir grundsätzlich nicht verpflichtet sind, Ihnen diese Zahlungsweise anzubieten.

Es steht Ihnen jederzeit frei, Ihre Zahlungsverpflichtungen mit der kostenfreien SEPA-Lastschrift zu begleichen.


Alle FAQ-Beiträge sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit, sind nicht rechtlich bindend und sind kein Vertragsbestandteil. Im Zweifelsfall gelten die Regelungen der AGB, die Leistungsbeschreibung(en) sowie die Details zum Produkt auf dieser Webseite. Alle Hinweise der FAQ erfolgen nur als Hilfestellung, ohne Anerkennen einer Rechtspflicht und sind keine Rechtsberatung.